
Handwerk begrüßt höhere Wertgrenzen bei Vergaben / Weitere Erleichterungen notwendigPresseinformation Nr. 19 vom 19. März 2025
Cottbus/Frankfurt (Oder)/Potsdam. Die Landesregierung hat mit ihrem 100-Tage-Fazit angekündigt, die Wertgrenze für Direktvergaben von Bau-, Liefer- und Dienstleistungen auf 100.000 Euro anzuheben.
Dies erleichtert die Vergabe von Aufträgen an regionale Unternehmen und ist ein gutes Signal der Landespolitik für das Handwerk.
Doch um Vergaben wirklich einfacher und effizienter zu gestalten, braucht es mehr. Die Handwerkskammern des Landes Brandenburg fordern deshalb weitere, schnelle Schritte.
Dazu gehört eine vollständige Digitalisierung der Vergabeprozesse: Formulare und Leistungsbeschreibungen müssen durchgängig digital und ohne Medienbrüche verfügbar sein. Präqualifikationssysteme müssen konsequent anerkannt werden, sodass Unternehmen, die bereits einmal ihre Eignung nachgewiesen haben, nicht erneut aufwendige Nachweise erbringen müssen.
Zudem ist es längst überfällig, das Brandenburgische Vergabegesetz (BbgVergG) auf den Prüfstand zu stellen. Nicht zwingend erforderliche Nachweise und vergabefremde Kriterien, die keinen direkten Bezug zur Leistung haben, sollten gestrichen werden. Einheitliche, standardisierte Leistungsbeschreibungen würden den Ausschreibungsprozess erheblich vereinfachen. Vergabestellen müssen außerdem besser qualifiziert und technisch ausgestattet werden, um effizientere Verfahren zu ermöglichen.
Die Handwerkskammern erwarten, dass diese Forderungen in den weiteren Bürokratieabbau-Prozess einfließen. Ziel bleibt ein praxisgerechtes, unbürokratisches Vergabeverfahren, das regionale Unternehmen stärkt und die Wirtschaftskraft Brandenburgs nachhaltig fördert.
Robert Wüst, Präsident des Brandenburgischen Handwerkskammertages (BHTK), betont: „Die Anhebung der Wertgrenze ist eine echte Erleichterung, aber sie reicht nicht aus. Gerade für kleine Handwerksbetriebe mit wenigen Mitarbeitern bleibt die bürokratische Belastung hoch. Wir brauchen einfachere und schnellere Verfahren, damit Betriebe nicht durch überflüssige Bürokratie von öffentlichen Aufträgen ausgeschlossen werden.“
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