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Höhere Weiterbildungs-Zuschüsse ab AugustNeues Aufstiegs-BAföG

Wer sich zum Handwerksmeister, Geprüften Kaufmännischen Fachwirt oder Betriebswirt fortbildet, wird ab August 2020 noch besser unterstützt. Mit der Reform setzt die Bundesregierung ein wichtiges Zeichen zur Stärkung der beruflichen Bildung. Damit sind die ab Herbst startenden Meisterkurse, insbesondere in Vollzeit, so gut gefördert wie nie. Hier die wichtigsten Änderungen:

  • Lehrgangs- und Prüfungskosten werden künftig zu 50 Prozent vom Staat bezuschusst (bisher 40 Prozent), der Rest der Lehrgangskosten wird als Darlehen gewährt.
  • Auch das Darlehen wird noch einmal um 50 Prozent bezuschusst, wenn der Teilnehmer den Fortbildungslehrgang nachweislich bestanden hat.
  • Macht sich ein Handwerker nach erfolgreichem Abschluss innerhalb von drei Jahren selbständig, kann der gesamte Kredit erlassen werden.
  • Der einkommensabhängige Zuschuss zum Unterhalt wird zu einem Vollzuschuss ausgebaut. Dieses Geld muss von den Bildungsteilnehmern nicht mehr zurückgezahlt werden.
  • Der Unterhaltsbeitrag pro Kind und Ehepartner (je 235 Euro) wird zu 100 Prozent als Zuschuss gewährt.
  • Die Stundungs- und Erlassmöglichkeiten zur Rückzahlung werden ausgeweitet.

 

Ansprechpartner

Juliane Krüger
Beratung zu Weiterbildungs-, Fortbildungs- und Meisterkursen

Tel. +49 33207 34-103

juliane.krueger--at--hwkpotsdam.de

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