Gerichtliches Mahnverfahren

Durch Staatsvertrag zwischen den Ländern Berlin und Brandenburg wurde die Errichtung eines Zentralen Mahngerichts beim Amtsgericht Berlin-Wedding zum 1. Juli 2006 vereinbart. Damit wurde auch für Brandenburg das automatisierte Mahnverfahren eingeführt.

Seit dem 1. Juli 2006 können gerichtliche Mahnbescheide nur noch beim Amtsgericht Wedding - Zentrales Mahngericht Berlin-Brandenburg - in 13343 Berlin (Postanschrift) eingereicht werden.

Das Amtsgericht Wedding unterstützt folgende Antragsformen / Schnittstellen:

Im automatisierten Mahnverfahren entfällt die Pflicht zur Vorauszahlung der Gerichtskosten. Bei Erlass des Mahnbescheides wird automatisch eine Kostenrechnung erstellt und übersandt.

Weitere Informationen finden Sie unter www.online-mahnantrag.de.

Die Inkassostelle der Handwerkskammer Potsdam beantragt ebenfalls das gerichtliche Mahnverfahren für Mitgliedsbetriebe im Rahmen einer Inkassobeauftragung und unterstützt auch beim Ausfüllen der Formulare.

Sabine Hermsdorf

Charlottenstraße 34-36

14467 Potsdam

Tel. +49 331 3703-152

Fax +49 331 3703-8152

sabine.hermsdorf--at--hwkpotsdam.de