Gerichtliches Mahnverfahren

Durch Staatsvertrag zwischen den Ländern Berlin und Brandenburg wurde die Errichtung eines Zentralen Mahngerichts beim Amtsgericht Berlin-Wedding zum 1. Juli 2006 vereinbart. Damit wurde auch für Brandenburg das automatisierte Mahnverfahren eingeführt.

Seit dem 1. Juli 2006 können gerichtliche Mahnbescheide nur noch beim Amtsgericht Wedding - Zentrales Mahngericht Berlin-Brandenburg - in 13343 Berlin (Postanschrift) eingereicht werden.

Anträge müssen im automatisierten Verfahren auf dafür zugelassenen Vordrucken gestellt werden. Die Vordrucke sind jeweils mit Ausfüllhinweisen versehen und im Schreibwarenhandel erhältlich.

Im automatisierten Mahnverfahren entfällt die Pflicht zur Vorauszahlung der Gerichtskosten. Bei Erlass des Mahnbescheides wird automatisch eine Kostenrechnung erstellt und übersandt.

Für brandenburgische Antragsteller besteht darüber hinaus seit dem 1. Juli 2006 die Möglichkeit, Mahnbescheidsanträge auf elektronischem Weg einzureichen. Dazu ist die Verwendung einer Signaturkarte erforderlich. Der Antrag kann auch online ausgefüllt, als Barcodeantrag ausgedruckt und per Post an das Amtsgericht Wedding gesandt werden.

Weitere Informationen finden Sie unter www.online-mahnantrag.de

Sabine Hermsdorf

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