Gerichtliches Mahnverfahren
Durch Staatsvertrag zwischen den Ländern Berlin und Brandenburg wurde die Errichtung eines Zentralen Mahngerichts beim Amtsgericht Berlin-Wedding zum 1. Juli 2006 vereinbart. Damit wurde auch für Brandenburg das automatisierte Mahnverfahren eingeführt.
Seit dem 1. Juli 2006 können gerichtliche Mahnbescheide nur noch beim Amtsgericht Wedding - Zentrales Mahngericht Berlin-Brandenburg - in 13343 Berlin (Postanschrift) eingereicht werden.
Das Amtsgericht Wedding unterstützt folgende Antragsformen / Schnittstellen:
- Nutzung sicherer Übermittlungswege (beA, beN, beBPo, DE-Mail) sowie OSCI-konforme Produkte
- online-Mahnantrag
- Barcode-Mahnantrag
- Antrag mittels Vordruck
Im automatisierten Mahnverfahren entfällt die Pflicht zur Vorauszahlung der Gerichtskosten. Bei Erlass des Mahnbescheides wird automatisch eine Kostenrechnung erstellt und übersandt.
Weitere Informationen finden Sie unter www.online-mahnantrag.de.
Die Inkassostelle der Handwerkskammer Potsdam beantragt ebenfalls das gerichtliche Mahnverfahren für Mitgliedsbetriebe im Rahmen einer Inkassobeauftragung und unterstützt auch beim Ausfüllen der Formulare.