Finanzierung und Förderung für Handwerksbetriebe in Brandenburg
Das Land Brandenburg und der Bund bieten eine Vielzahl von Förderprogrammen für Investitionen und die Einstellung von Beschäftigten an. Jede Fördervariante hat spezifische Konditionen, Bedingungen, Laufzeiten und Zinssätze. Für die optimale Finanzierung Ihres Handwerksbetriebs empfehlen wir eine individuelle Beratung durch unsere erfahrenen Betriebsberaterinnen und Betriebsberater.
Meistergründungsprämie in Brandenburg
Was ist die Meistergründungsprämie?
Die Meistergründungsprämie Brandenburg ist eine finanzielle Unterstützung für Handwerksmeisterinnen und Handwerksmeister, die sich erstmals selbstständig machen. Diese Prämie wurde bis Ende 2026 verlängert und richtet sich an diejenigen, die:
- ein eigenes Unternehmen gründen
- einen bestehenden Betrieb übernehmen
- sich mit mindestens 30 Prozent an einem Betrieb beteiligen
Fördermöglichkeiten und Voraussetzungen
In Westbrandenburg stehen jährlich mindestens 400 Handwerksunternehmen zur Übergabe bereit. Das Land Brandenburg hat diesen Bedarf erkannt und die Antragsvoraussetzungen für die Meistergründungsprämie entsprechend gestaltet.
Förderstufen der Meistergründungsprämie:
- Basisförderung: Einmalige Zahlung von bis zu 12.000 Euro
- Arbeits- oder Ausbildungsplatzförderung: Einmalige Zahlung von bis zu 5.000 Euro (bzw. 7.000 Euro bei Besetzung durch eine Frau)
Die Meistergründungsprämie wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss vergeben. Eine positive Stellungnahme Ihrer Handwerkskammer ist erforderlich, um den Zuschuss zu erhalten.
Beratung und Antragsverfahren
Die Handwerkskammer Potsdam unterstützt Handwerkerinnen und Handwerker bei der Existenzgründung oder Betriebsübernahme und begleitet Sie im Antragsverfahren. Wenden Sie sich frühzeitig an unsere Betriebsberaterinnen und Betriebsberater und bevor Sie den Antrag stellen. Bitte beachten Sie, dass der Förderantrag vor Maßnahmenbeginn gestellt werden muss.
Weiterführende Informationen und Antragsunterlagen
Die Förderrichtlinie, den Antrag auf Förderung und weitere Unterlagen zur Meistergründungsprämie finden Sie auf den Seiten der Investitionsbank des Landes Brandenburg.
Mikrokredit
Das Land Brandenburg unterstützt Ihre Pläne mit dem Mikrokredit Brandenburg. Sie können den Mikrokredit beantragen, wenn Sie (natürliche Personen, Existenzgründer) bzw. Ihr Unternehmen noch nicht länger als 10 Jahre am Markt tätig sind.
Die Konditionen sind sehr flexibel und mittelstandsfreundlich:
- unschlagbarer, fester Darlehenszinssatz von derzeit 1,77 %
- kein Eigenkapital notwendig
- keine Sicherheiten
- keine Gebühren
- Laufzeit bis zu fünf Jahren
- monatliche, flexible Tilgungsverrechnung
- vorzeitige Rückzahlung ohne Vorfälligkeitsentschädigung möglich
Das Vorhaben wird über die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) abgewickelt.
Zur Antragstellung wird eine Stellungnahme der Handwerkskammer Potsdam benötigt, die der Kreditentscheidung der ILB zu Grunde gelegt wird. Lassen Sie sich von den umfangreichen Antragsformularen und geforderten Angaben nicht abschrecken – rufen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne und unkompliziert.
Beratungsförderung des Bundes für bestehende Handwerksbetriebe
Sollten Sie über die Beratungsangebote der Handwerkskammer hinaus weiteren Beratungsbedarf haben, können Sie sich selbstverständlich an freie Unternehmensberater wenden. Die Förderkonditionen für Unternehmen sind nach wie vor attraktiv:
- Neu gegründete Unternehmen (bis zwei Jahre nach Gründung; bisher: Gründercoaching Deutschland): 80 Prozent Förderanteil auf eine maximale Bemessungsgrundlage von 4.000 Euro
- Bestehende Unternehmen (mindestens zwei Jahre tätig, bisher: KMU-Beratung): 80 Prozent Förderanteil auf eine maximale Bemessungsgrundlage von 3.000 Euro
- Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten (bisher: Turn-Around-Beratung und Runder Tisch): 90 Prozent Förderanteil auf eine maximale Bemessungsgrundlage von 3.000 Euro
Die Handwerkskammer Potsdam ist als Regionalpartner der Antragstellung mit einem notwendigen Erstgespräch zum Ablauf der Förderung und externen Beratung vorgeschaltet und stellt hierüber eine Bescheinigung aus. Vereinbaren Sie hierzu kurzfristig einen Termin.
Weitere Informationen und Unterlagen finden Sie auf der Seite des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle.
Förderprogramm der Stadt Potsdam "Vermarktungsförderung"
Potsdamer Kleinstunternehmen ausgewählter Wirtschaftszweige können einen Zuschuss zur Unterstützung unternehmensbezogener Vermarktungsaktivitäten sowie zum Schutz des geistigen Eigentums erhalten.
- Zuwendungen werden ausgereicht für: die konzeptionelle Entwicklung eines einheitlichen unternehmensbezogenen Erscheinungsbildes (Corporate Design)
- die konzeptionelle Erarbeitung und Erstellung einer unternehmensbezogenen Website
- Eintragung einer Gemeinschaftsmarke oder eines Geschmacksmusters beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) [vormals HABM]
Förderprogramme im Bereich Energie und Umwelt
Weitere Informationen finden Sie in unserem Bereich Energie und Umwelt/Förderprogramme.