Fachkräfteverhältnis
Um die Qualität der Ausbildung zu sichern, ist es wichtig, dass die Anzahl der Fachkräfte im Unternehmen in einem angemessenen Verhältnis zur Anzahl der Auszubildenden steht (§ 27 Absatz 1 Nr. 2 BiGG).
Als angemessen gelten in der Regel:
- zwei Fachkräfte = 1 Auszubildender
- drei bis fünf Fachkräfte = 2 Auszubildende
- sechs bis acht Fachkräfte = 3 Auszubildende
- je weitere drei Fachkräfte = 1 weiterer Auszubildender
Wer zählt als „Fachkraft“?
Als Fachkraft gelten der Meister im Ausbildungsberuf, der bestellte Ausbilder oder wer eine Ausbildung in einer dem Ausbildungsberuf entsprechenden Fachrichtung abgeschlossen hat oder mindestens das Zweifache der Zeit, die als Ausbildungszeit vorgeschrieben ist, in dem Beruf tätig gewesen ist, in dem ausgebildet werden soll.
Für weitere Fragen stehen Ihnen die Ausbildungsberaterinnen gern zur Verfügung.
Simone Kahle
Ausbildungsberatung
Tel. +49 331 3703-191
Fax +49 331 3703-8191
Maria Wilke
Ausbildungsberatung
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