Einstiegsqualifizierung
Welchen Zweck hat die Einstiegsqualifizierung?
Die Einstiegsqualifizierung (EQ) erleichtert Jugendlichen, die noch keine Lehrstelle gefunden haben bzw. noch nicht für die duale Ausbildung geeignet sind, den Weg in eine Berufsausbildung.
Was hat der Betrieb von der Einstiegsqualifizierung?
Das Programm bietet den Unternehmen eine Chance, den Jugendlichen über einen längeren Zeitraum kennenzulernen. Nach der Einstiegsqualifizierung entscheidet der Betrieb, ob der Jugendliche in die Ausbildung übernommen werden kann.
Was haben Jugendliche von der Einstiegsqualifizierung?
Die Jugendlichen haben die Möglichkeit einen Einblick in das Berufsleben zu erhalten, Sie lernen den Betrieb und den gewünschten Ausbildungsberuf kennen. Während der Einstiegsqualifizierung werden Kenntnisse und Fertigkeiten vermittelt und die Jugendlichen auf eine anschließende Berufsausbildung vorbereitet.
Die Inhalte und Tätigkeiten sind an die anerkannten Ausbildungsberufe geknüpft.
Wer wird gefördert?
Ausbildungsplatzbewerber/innen (vorwiegend bis 25 Jahre), die
- bei der Arbeitsagentur/Jobcenter als lehrstellensuchend gemeldet sind und
- lernbeeinträchtigt oder sozial benachteiligt sind,
- bei den Nachvermittlungsaktionen keinen Ausbildungsplatz gefunden haben oder
- noch nicht in vollem Maße ausbildungsfähig sind.
Für welchen Zeitraum wird gefördert?
Die Laufzeit des Qualifizierungsvertrages kann zwischen sechs und zwölf Monaten betragen.
Die Vergütung wird zwischen dem Betrieb und dem EQ-Teilnehmer vereinbart.
Wie hoch ist die Förderung?
Auf Antrag wird die Vergütung von der örtlich zuständigen Agentur für Arbeit derzeit mit min. 262,00 € zzgl. eines pauschalisierten Anteils am durchschnittlichen Gesamtsozialversicherungsbeitrag bezuschusst.
Welche Unterlagen sind wichtig?
Sind die Voraussetzungen einer Förderung mit der Agentur für Arbeit bzw. dem Jobcenter geklärt, schließt der Betrieb mit dem EQ-Teilnehmer einen EQ-Vertrag mit Vergütungspflicht. Die kompletten Unterlagen erhalten Sie unter EQ-Unterlagen (www.hwk-potsdam.de).
Welche Nachweise erhält der Jugendliche vom Betrieb?
Der Betrieb stellt dem Jugendlichen nach dem abgeschlossenen Praktikum über die erfolgreich abgeschlossenen Qualifizierungsbausteine ein Zeugnis aus. Ein Zeugnismuster erhält der Betrieb auf Nachfrage von der Handwerkskammer.
Welche Nachweise erhält der Jugendliche von der Handwerkskammer?
Auf Antrag des Betriebes stellt die Handwerkskammer für jeden Qualifizierungsbaustein ein Zertifikat aus, welches auf der Grundlage des Zeugnisses erstellt wird.