Wichtig für Existenzgründer oder NachfolgerBrandenburg verlängert Meistergründungsprämie
Handwerksmeisterinnen und -meister auf dem Weg in die Selbstständigkeit, können sich freuen: Das Land Brandenburg hat die Meistergründungsprämie bis Ende 2026 verlängert. Am 1. Juli 2024 ist die geänderte Richtlinie für das Programm in Kraft getreten.
Damit möchte das Land Brandenburg Handwerkerinnen und Handwerker fördern, die den Weg in die Selbständigkeit wagen. In der ersten Stufe beträgt die einmalige Basisförderung bis zu 12.000 Euro. Während in der zweiten Stufe eine einmalige Arbeits- oder Ausbildungsplatzförderung von bis zu 5.000 Euro (7.000 Euro bei Besetzung eines Arbeits- oder Ausbildungsplatzes durch eine Frau) gezahlt werden kann.
Meistergründungsprämie: zunächst den Kontakt zur Kammer suchen
Die Handwerkskammer Potsdam unterstützt Handwerkerinnen und Handwerker bei der Existenzgründung oder Betriebsübernahme und begleitet auch das Antragsverfahren. Dafür steht das Beraterteam der Handwerkskammer Gründern und Übernahmewilligen bei der Erstellung der notwendigen Unterlagen zur Seite.
Ansprechpartnerin
Dr. Christiane Herberg
Abteilungsleiterin Wirtschaftsförderung, Umwelt und Technologie
Tel. +49 331 3703-170
Fax +49 331 3703-8170