Ausbildungscoaching

Berufsausbildungsvertrag


Wir freuen uns, dass Sie einen neuen Auszubildenden einstellen.

Sie sind Ausbildungsbetrieb und wollen einen neuen Auszubildenden einstellen? Dann helfen wir Ihnen an dieser Stelle weiter.  Hier finden Sie alle Informationen, die Sie rund um den Berufsausbildungsvertrag benötigen.

Bei allen Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich auch persönlich zur Seite. Das betrifft auch Fragen rund um den Abschluss und Inhalt des Berufsausbildungsvertrags, Fragen zur Verkürzung oder Verlängerung der Lehrzeit, Kündigung von Lehrverhältnissen, Fragen zur Ausbildungsberechtigung oder finanziellen Fördermöglichkeiten.


Wichtig:

  • Sie können jederzeit einen Ausbildungsvertrag abschließen. Manche Betriebe schließen diesen bis zu einem Jahr im Voraus.
  • Wir empfehlen einen Ausbildungsstart zum 01.09. des jeweiligen Jahres. Sie können bis zum 31.10. des Jahres mit einer Berufsausbildung starten, ohne dass es Schwierigkeiten mit den Prüfungszeiträumen gibt.
  • Informationen zu den Ausbildungsberufen finden Sie in unserem "Berufe A-Z"


Ausfüllen des Berufsausbildungsvertrages

Den Berufsausbildungsvertrag (BAV) ausfüllen, ausdrucken und unterschreiben.

Den Antrag auf Eintragung in die Lehrlingsrolle unterschreiben nur Sie als Betrieb. Diesen senden Sie uns bitte zusammen mit einem Exemplar des unterschriebenen Berufsausbildungsvertrages, sowie bei Minderjährigen die Erstuntersuchung nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz zur Eintragung. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir ohne vollständige Unterlagen den Berufsausbildungsvertrag nicht eintragen können. Sie haben zwei Möglichkeiten:


Postalisch an

Handwerkskammer Potsdam
Lehrlingsrolle
Charlottenstraße 34-36
14467 Potsdam

oder

vollständig eingescannt per E-Mail an lehrlingsrolle@hwkpotsdam.de.

Wir empfehlen ergänzend zum Ausbildungsvertrag eine Zusatzvereinbarung abzuschließen, um den Umgang mit relevanten Themen wie Verhalten im Krankheitsfall, Überstundenregelungen, Führen des Ausbildungsnachweises von Anfang an besprochen und geklärt zu haben.

Ein Exemplar des Lehrvertrages übergeben Sie bitte zusammen mit der Ausbildungsordnung dem Azubi.

Bitte beachten Sie folgenden Hinweis vor der Erstellung des Berufsausbildungsvertrags:

Bei der Arbeitgebernummer handelt sich um eine 8-stellige Zahl, die Sie von der Bundesagentur für Arbeit (BA) erhalten, sobald Sie sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer eingestellt haben und die zur Identifizierung Ihres Betriebes bei der BA benötigt wird. Sie heißt dort Betriebsnummer. Schauen Sie bitte in Ihre Unterlagen von der BA oder fragen Ihren Steuerberater, der die Betriebsnummer sicher gleich zur Hand hat. Alternativ können Sie diese auch beim Betriebsnummer-Service der BA unter 0800/4555520 oder per Mail: betriebsnummernservice@arbeitsagentur.de erfragen und erhalten sofort eine Auskunft.


Eintragung des Berufsausbildungsvertrages

  • Der Berufsausbildungsvertrag wird geprüft und in die Lehrlingsrolle eingetragen. Bei offenen Fragen oder Unstimmigkeiten kommen wir auf Sie zu.
  • Sie erhalten nach Eintragung einen Eintragungsvermerk.
  • Teilen Sie uns bitte umgehend alle Änderungen mit, die sich während der Ausbildungszeit ergeben. Nutzen Sie hierfür das Formular „Nachtrag zum Berufsausbildungsvertrag“.
  • Weiterführende Informationen für Ausbildungsbetriebe, für Auszubildende sowie Eltern finden Sie auf der Seite www.hwk-potsdam.de/ausbildungsstart.

Wir wünschen Ihnen einen erfolgreichen Start in die Ausbildung.