Ausbildungsnachweis / Berichtsheft

Was sind die gesetzlichen Grundlagen für das Führen des Ausbildungsnachweises?

Das Führen des Ausbildungsnachweises (Berichtsheft) durch den Auszubildenden ist im Berufsbildungsgesetz, in der Handwerksordnung, in den einzelnen Ausbildungsordnungen und im Ausbildungsvertrag geregelt. Damit ist der Ausbildungsnachweis eines der wichtigsten Dokumente während der Ausbildungszeit.

Empfehlung für das Führen von Ausbildungsnachweisen



Welchen Zweck hat der Ausbildungsnachweis?

Der schriftliche Ausbildungsnachweis soll sicherstellen, dass der zeitliche und sachliche Ablauf der Berufsausbildung für alle Beteiligten nachvollziehbar gemacht wird. Er dient in Streitfällen als Nachweis über die tatsächlich erfolgte Ausbildung. Werden grobe Verstöße gegen die Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag festgestellt, kann die Ausbildungsberechtigung entzogen werden.



Was muss im Ausbildungsnachweis stehen?

Die Ausbildungsordnung regelt, dass der Auszubildende mindestens wöchentlich einen schriftlichen Ausbildungsnachweis führen muss. Das Berichtsheft ist ein Nachweis über die

  • praktische Ausbildung im Betrieb,
  • überbetriebliche Lehrlingsunterweisung im Bildungszentrum sowie
  • die Unterrichtszeiten in der Berufsschule.

Die täglich ausgeführten Arbeiten und Lehrinhalte sollen mit nachfolgend aufgeführten Angaben kurz skizziert werden:

  • ausgeübte Tätigkeiten,
  • eingesetzte Werkstoffe sowie
  • eingesetzte Maschinen und Hilfsmittel.


Was passiert, wenn der Auszubildende seinen Ausbildungsnachweis nicht führt?

Führt der Auszubildende sein Berichtsheft nicht bzw. nicht ordnungsgemäß, begeht er eine Vertragsverletzung, die den Ausbildenden zur Abmahnung und im Wiederholungsfall zur Kündigung berechtigen kann. Ordnungsgemäß führen heißt auch, dass das Ausbildungsgeschehen in einer lesbaren Schrift und in verständlichen Zusammenhängen geschildert wird.



Welche Pflichten hat der Ausbildungsbetrieb?

Dem Auszubildenden ist das Berichtsheft kostenfrei zur Verfügung zu stellen. Der Betrieb ist verpflichtet, den Auszubildenden zur gewissenhaften Führung des Berichtsheftes während der Ausbildungszeit anzuhalten und es regelmäßig, mindestens jedoch monatlich, durchzusehen und abzuzeichnen.



Was ist bei minderjährigen Auszubildenden zu beachten?

Bei minderjährigen Auszubildenden soll ein gesetzlicher Vertreter in angemessenen Zeitabständen von den Ausbildungsnachweisen Kenntnis erhalten und diese unterschriftlich bestätigen.



Kann das Führen des Ausbildungsnachweises bei der Prüfung bewertet werden?

Nein! Prüfungsgegenstand sind nur die in der Ausbildungsordnung festgelegten Inhalte.



Können auch Fachberichte verlangt werden?

Der Ausbildende kann vom Auszubildenden im Rahmen seines Weisungsrechts die Führung ausführlicher Berichte verlangen. Hierbei können die von den Fachverbänden entwickelten Berichtshefte eingesetzt werden. Diese sind auf die Ausbildung abgestimmt und enthalten Zusatzaufgaben. Der Auszubildende muss klare Anweisungen über die Anzahl, die Form und den Inhalt der Berichte erhalten. Fachberichte ersetzen nicht den Ausbildungsnachweis und sind keine Zulassungsvoraussetzung für die Prüfung!



Ist der Ausbildungsnachweis eine Zulassungsvoraussetzung für die Prüfung?

Im Zulassungsverfahren zur Gesellen- bzw. Abschlussprüfung müssen alle Ausbildungsnachweise vorgelegt werden. Fehlende oder unvollständige Ausbildungsnachweise können zur Nichtzulassung führen.



Wem gehört der Ausbildungsnachweis?

Durch das Führen des Berichtsheftes wird der Auszubildende dessen Eigentümer (§ 950 BGB).