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Mehr Geld für Meisterschüler Aufstiegs-BAföG soll erhöht werden

Wer eine Fortbildung zum Meister oder Betriebswirt (HwO) absolvieren möchte, soll dabei ab kommenden Jahr besser unterstützt werden. Die Bundesregierung hat dazu die Reform des Aufstiegs-BAföG auf den Weg gebracht.

Der maximale Gesamtbetrag für Lehrgangs- und Prüfungsgebühren soll von bisher 15.000 Euro auf 18.000 Euro steigen. Die Förderung für die Erstellung des Meisterstücks soll von 2.000 Euro auf 4.000 Euro verdoppelt werden. Bei erfolgreichem Abschluss der Fortbildungsprüfung ist vorgesehen, statt bisher 50 Prozent künftig 60 Prozent des zu diesem Zeitpunkt noch nicht fällig gewordenen Darlehens zu erlassen. Zuschüsse der Arbeitgeber zu den Fortbildungskosten ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sollen nicht mehr angerechnet werden, was den Teilnehmerinnen und Teilnehmern direkt zugutekommt. Der Zuschlag für Alleinerziehende in Vollzeit- und Teilzeitmaßnahmen soll von 150 Euro auf 160 Euro pro Monat je Kind steigen. Mit den Verbesserungen soll die höherqualifizierende Berufsbildung gestärkt und damit zur erfolgreichen Gewinnung von Fachkräften beigetragen werden.

Ralph Bührig, Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer Potsdam sagt dazu: „Mit der besseren Unterstützung bei der Fortbildung wird ein wichtiges Zeichen für die berufliche Bildung gesetzt. Die höhere Förderung entlastet auch Meisterschülerinnen und Meisterschüler im Handwerk und ist deshalb zu begrüßen. Eine echte Gleichwertigkeit von akademischer und beruflicher Bildung ist damit aber weiterhin nicht erreicht. Studierende zahlen für ihre Abschlüsse an Hochschulen keine Studiengebühren, während Handwerksmeisterinnen und -meister weiterhin Teile der Kosten selbst tragen müssen. Das ist nicht fair. Die Förderlücken zwischen den Bildungswegen müssen endlich geschlossen werden.“

Ansprechpartnerin

Juliane Krüger
Beratung zu Fortbildungs- und Meisterkursen

Tel. +49 33207 34-103

Fax +49 33207 34-340

juliane.krueger--at--hwkpotsdam.de

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