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Anerkennung von Berufsabschlüssen

Sie haben einen ausländischen Berufsabschluss im Handwerk und möchten diesen anerkennen lassen? Dann wenden Sie sich an die Handwerkskammer Potsdam, wenn Sie in unserem Kammerbezirk wohnen oder hier arbeiten möchten.



Durch das Anerkennungsgesetz hat jede Person, die im Ausland einen staatlich anerkannten Berufsabschluss erworben hat, einen Anspruch auf Überprüfung der Gleichwertigkeit ihres Bildungsabschlusses mit einem deutschen Berufsabschluss.  
Wer in den Ländern der ehemaligen Sowjetunion, Bulgarien, Rumänien, Polen, der ehemaligen Tschechoslowakei oder Ungarn einen Berufsabschluss erworben hat und anerkannter Spätaussiedler ist, kann die Anerkennung seines Ausbildungsabschlusses gemäß § 10 Bundesvertriebenengesetz (BVFG) beantragen.
Deutschland hat mit Österreich und Frankreich jeweils bilaterale Abkommen geschlossen, wonach bestimmte Bildungsabschlüsse gleichgestellt sind.
Bilaterale Abkommen mit Österreich
Bilaterale Abkommen mit Frankreich
Bildungsabschlüsse, die in den Verordnungen nicht enthalten sind, können nicht pauschal gleichgestellt werden. Es bedarf einer individuellen Prüfung nach dem Anerkennungsgesetz.

Ansprechpartnerin

Dana Schneider

Bildungsrecht

Tel. +49 331 3703-224

Fax +49 331 3703-8224

dana.schneider--at--hwkpotsdam.de

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