
Anerkennung von Berufsabschlüssen
Sie haben einen ausländischen Berufsabschluss im Handwerk und möchten diesen anerkennen lassen? Dann wenden Sie sich an die Handwerkskammer Potsdam, wenn Sie in unserem Kammerbezirk wohnen oder hier arbeiten möchten.
Durch das Anerkennungsgesetz hat jede Person, die im Ausland einen staatlich anerkannten Berufsabschluss erworben hat, einen Anspruch auf Überprüfung der Gleichwertigkeit ihres Bildungsabschlusses mit einem deutschen Berufsabschluss.
Wer in den Ländern der ehemaligen Sowjetunion, Bulgarien, Rumänien, Polen, der ehemaligen Tschechoslowakei oder Ungarn einen Berufsabschluss erworben hat und anerkannter Spätaussiedler ist, kann die Anerkennung seines Ausbildungsabschlusses gemäß § 10 Bundesvertriebenengesetz (BVFG) beantragen.
Deutschland hat mit Österreich und Frankreich jeweils bilaterale Abkommen geschlossen, wonach bestimmte Bildungsabschlüsse gleichgestellt sind.
Bilaterale Abkommen mit Österreich
- Verordnung zur Gleichstellung österreichischer Prüfungszeugnisse mit Abschluss- oder Gesellenprüfungszeugnissen
- Verordnung zur Gleichstellung österreichischer Meisterprüfungszeugnisse mit Meisterprüfungszeugnissen im Handwerk
Bilaterale Abkommen mit Frankreich
- Verordnung zur Gleichstellung französischer Prüfungszeugnisse mit Zeugnissen über das Bestehen der Abschlussprüfung oder Gesellenprüfung in anerkannten Ausbildungsberufen
- Verordnung zur Gleichstellung französischer Meisterprüfungszeugnisse mit Meisterprüfungszeugnissen im Handwerk
Bildungsabschlüsse, die in den Verordnungen nicht enthalten sind, können nicht pauschal gleichgestellt werden. Es bedarf einer individuellen Prüfung nach dem Anerkennungsgesetz.