Fortbildungslehrgang zur Verlängerung der Geltungsdauer der Sachkunde nach Anhang I Nr.2.4.2 Abs. 6 Gefahrenstoffverordnung in Verbindung mit Nr. 2.7. und Anlage 5 der TRGS 519
Sachkundenachweise für ASI-Arbeiten mit Asbest gelten gemäß Gefahrenstoffverordnung für einen Zeitraum von 6 Jahren. Wird während der Geltungsdauer des Sachkundenachweises ein behördlich anerkannter Fortbildungslehrgang besucht, verlängert sich die Geltungsdauer um 6 Jahre, gerechnet ab dem Datum des Nachweises über den Abschluss des Fortbildungslehrgangs.
Inhalte:
- Asbest - Verwendung und Eigenschaften
- Aktuelles aus Vorschriften- und Regelwerk
- Hinweise zu Verwendungsbeschränkungen, zulässige und unzulässige Tätigkeiten und Arbeitsweisen, Beispiele
- Technische und Organisatorische Maßnahmen
- Persönliche Schutzausrüstung, Auswahl und Anwendung
Das Original des Sachkundezertifikates nach TRGS 519, Anlage 3 muss dem Lehrgangsträger zu Lehrgangsbeginn vorgelegt werden.