Der Lehrgang basiert auf der Unfallverhütungsvorschrift DGU-Vorschrift 3 und DGUV-Gundsatz 303-001 (bisher BGG 944).
Elektrofachkräfte für festgelegte Tätigkeiten dürfen gleichartige, sich wiederholende Arbeiten an Betriebsmitteln, die vom Unternehmer in einer Arbeitsanweisung beschrieben sind, in eigener Fachverantwortung ausführen. Für diese festgelegten Tätigkeiten muss eine entsprechende Ausbildung in Theorie und Praxis nachgewiesen werden.
Die festgelegten Tätigkeiten dürfen nur in Anlagen mit Nennspannungen bis 1000 V AC bzw. 1500 V DC und grundsätzlich nur im freigeschalteten Zustand durchgeführt werden. Unter Spannung sind Fehlersuche und Feststellen der Spannungsfreiheit erlaubt.
Damit ist keine Ausübungsberechtigung im Sinne des § 7a der Handwerksordnung verbunden!
Inhalte
- Grundlagen der Elektrotechnik
- Schutzmaßnahmen und deren Prüfung
- Betriebsspezifische und elektrotechnische Anforderungen
- Unfallverhütung, Erste Hilfe
- Fach- und Führungsverantwortung
- Praxis in der Werkstatt