Besonderheiten des Behördengeschäfts

  • Aufträge werden nur an Bewerber vergeben, die ihre Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit nachgewiesen haben.
  • Es ist kein Verlass darauf, dass Aufträge für geplante und angekündigte Vorhaben auch tatsächlich vergeben werden. (Plötzliche Mittelkürzungen, z. B. aus politischen Gründen, aber auch konjunkturfördernde Maßnahmen, unerwartete Nachfrageschübe)
  • Auftagnehmer werden nicht durch Verhandlung mit den Bewerbern, sondern auf Grund von Ausschreibungen aus dem Kreis der eingegangenen Angebote bestimmt.
  • Eine Vielzahl von Vorschriften ist zu beachten.
  • Der Kreis der Bewerber kann - bei öffentlicher Ausschreibung - groß sein; das senkt die Chancen, den Auftrag zu erhalten.
  • Öffentliche Auftraggeber bestehen stets auf der Anwendung ihrer eigenen Liefer- und Zahlungsbedingungen.
  • Der Auftraggeber geht nur selten eine längerfristige Auftragsbindung ein. Bei der nächsten Ausschreibung kann ein anderer Bieter den Zuschlag erhalten.
  • Zwischen Angebotsabgabe und Zuschlag ist nur passives Verhalten des Bieters möglich. Verhandlungen mit Bietern sind dem öffentlichen Auftraggeber währen dieser Zeit untersagt.
  • Der öffentliche Auftraggeber verlangt in vielen Fällen Einblick in innerbetriebliche Produktionsvorgänge und Einflussmöglichkeiten darauf, meist verbunden mit der Forderung nach Güteprüfung.
  • Einzelne Auftraggeber haben einen sehr spezialisierten Bedarf und sind daher an Sonderentwicklungen und -fertigungen interessiert. Hier lassen sich interessante Marktnischen aufspüren und ausnutzen.
  • Im Fall der Vereinbarung von Selbstkostenpreisen unterliegt der vereinbarte Preis der Prüfung durch die Preisbehörden.
  • Öffentlicher Auftraggeber ist Kunde, auf dessen Zahlungsfähigkeit der Auftragnehmer vertrauen kann.
  • Der Zuschlag soll auf das unter Berücksichtigung aller Umstände wirtschaftlichste Angebot erteilt werden.
    In der Beurteilung der Frage, ob das preislich niedrigste Angebot auch das wirtschaftlichste ist, gehen die Ansichten im Einzelfall oft weit auseinander.
  • Das Geschäft mit der öffentlichen Hand ist eine ausgezeichnete Visitenkarte, die weitere Geschäftsmöglichkeiten eröffnen kann.