Aktuelle vergaberechtliche Wertgrenzen

Ob eine Bau-, Dienst- oder Lieferleistung der Öffentlichen Hand beschränkt ausgeschrieben oder freihändig vergeben werden darf und somit eine Ausnahme von der Regel der Öffentlichen Ausschreibung zugelassen ist, richtet sich u.a. nach den jeweiligen Wertgrenzen des Bundes und der einzelnen Länder. Die Wertgrenzen werden jährlich angepasst.

Um den Überblick über die uneinheitlichen Regelungen im gesamten Bundesgebiet zu behalten, haben die Auftragsberatungsstellen in Deutschland ihre Übersicht über die in Bund und Länder geltenden Wertgrenzen aktualisiert.

Hier finden sich neben den aktuellen Wertgrenzen auch Hinweise auf die jeweiligen landesrechtlichen Regelungen und die Veröffentlichungspflichten bei Vergabeverfahren.
Die Übersicht steht unter www.abst.de (Pfad: Downloads) oder www.transbau.com/upload/dokumente/101758.pdf bereit.