Steinmetz- und Steinbildhauermeister Olav Borwig (r.) hat jetzt investiert: Für seine neue Halle und eine CNC-Maschine hat er GRW-Fördermittel genutzt.
Naturstein-Borwig
Steinmetz- und Steinbildhauermeister Olav Borwig (r.) hat jetzt investiert: Für seine neue Halle und eine CNC-Maschine hat er GRW-Fördermittel genutzt.

Steinmetz Olav Borwig hat für sein Investitionsvorhaben auch Zuschüsse aus dem GRW-Förderprogramm genutzt."Ich hätte das schon früher machen sollen"

In neue Anlagen investieren? Jetzt ist der richtige Zeitpunkt, davon ist Steinmetz- und Steinbildhauermeister Olav Borwig aus Fürstenberg überzeugt. Denn jetzt gibt es Fördermittel. Borwig ist sicher: „Man kann nur in Zeiten investieren, in denen es einem gut geht. Und es werden auch wieder schwächere Jahre kommen, für diese Zeit muss ich vorsorgen. Sonst kann ich die nicht überstehen.“

Damit zählt Borwig, der seinen Betrieb mit inzwischen neun Mitarbeitern führt, zu den 28 Prozent der westbrandenburgischen Unternehmen, die im derzeitigen Boom in neue Anlagen investieren. Konjunkturumfragen bundesweit ergeben, dass die Wirtschaft bei Investitionen schon seit einigen Jahren zurückhaltend ist. „Wann der richtige Zeitpunkt für eine Investition ist, ist immer vom Einzelfall abhängig“, weiß Bodo Ahlebrandt, Betriebsberater der Handwerkskammer Potsdam. „Allerdings sind die Investitionsbedingungen zurzeit günstig. Die Zinsen sind niedrig und die Fördermöglichkeiten gut.“

Borwig hat für seine Investitionen Zuschüsse aus dem GRW Förderprogramm genutzt. Was Fördermittel angeht, ist Borwig ein „alter Hase“. Bereits nach der Wende hat er mit Hilfe öffentlicher Zuschüsse gebaut. Einen großen Schritt hat er Anfang letzten Jahres gemacht. Rund 550.000 Euro hat er in eine neue Halle und eine CNC-Maschine investiert. Die Halle ist mit einer Kranbahn und einem Saugheber ausgestattet, das ermögliche „einen vernünftigen Materialfluss“, so Borwig. Inzwischen hat der umtriebige Unternehmer schon den nächsten Förderantrag für eine Maschine gestellt: „Die alte arbeitet für den Markt einfach nicht mehr exakt genug.“ Der Antrag ist vor kurzem bewilligt worden. „Die Frage ist doch, wie lange man diese Fördermittel noch bekommen kann – und in welcher Höhe“, bemerkt Borwig. Betriebsberater Ahlebrandt bestätigt das: „Die GRW-Förderung wird nächstes Jahr sinken.“

Erster Schritt: Die Fördermittelberatung Kammer

Um den Förderantrag zu erarbeiten, haben sich Borwig und Ahlebrandt zusammengesetzt und ein Finanzierungskonzept erstellt. Denn bevor die Pläne konkret werden, sollten sich Unternehmer die verschiedenen Finanzierungsalternativen erläutern lassen, so der Betriebsberater. „Eine Förderung soll ja immer einen Anreiz geben, etwas zusätzlich zu machen. Wenn es entsprechende Fördermittel gibt, kann man durchaus mehr investieren als ursprünglich geplant war.“

Die Zusage und Ausschüttung der Fördermittel liefen anschließend über die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB). Der bürokratische Aufwand habe sich gelohnt, so Borwig. Einen großen Teil der Investitionskosten gab die ILB dazu, als Zuschuss, der nicht zurückgezahlt werden muss. „Zum Teil ist es wenig verständlich, was in den Formularen steht. Aber mithilfe der Handwerkskammer und der ILB war das immer lösbar, die haben geholfen“, so Borwig. Um die Gelder bewilligt zu bekommen, hat der Handwerker einen neuen Arbeitsplatz geschaffen. Für Beratung, Antragstellung und Bau der Anlage hat Borwig etwa zwei Jahre gebraucht. Damit und mit der Fördermittelausschüttung war der Unternehmer vollauf zufrieden: „Das war auf jeden Fall der richtige Schritt. Ich hätte das schon früher machen sollen.“

Erleichterung auch für die Mitarbeiter

Bevor Borwig mit seinen Leuten ins Gewerbegebiet vor den Toren der Stadt gezogen ist, war sein Betrieb in der Innenstadt von Fürstenberg angesiedelt, direkt neben dem Friedhof. An diesem Standort sei es einfach zu eng gewesen, das Lager musste er bereits außerhalb organisieren. Zudem habe der veränderte Markt eine Erweiterung und Umstellung der Produktion notwendig gemacht. Früher bot der Handwerker vor allem Grabsteine an. Das Friedhofs-Geschäft sei aber rückläufig.

Sein Unternehmen positioniert sich deshalb stärker im Bereich Innenausbau: Küchenarbeitsplatten und hochwertige Bäder machen inzwischen einen großen Teil des Geschäfts aus. Dafür verarbeitet er neben Natursteinen auch neue Materialien wie Keramik und Glas, die eine größere Lagerhaltung notwendig machen.

Der Umzug erleichtere die Arbeit deutlich, so der 46-Jährige. „Die Entlastung für die Mitarbeiter, die das alles nicht mehr tragen zu müssen, die ist schon enorm“, freut er sich. Und ohne die Förderzusage? Dann hätte Borwig dennoch investiert, aber: „Ich hätte wahrscheinlich nicht so groß gebaut“, sagt der Unternehmer heute.

Die neue Halle des Steinmetzbetriebes ist unter anderem mit Kranbahn und Saugheber ausgestattet.
Naturstein-Borwig
Die neue Halle des Steinmetzbetriebes ist unter anderem mit Kranbahn und Saugheber ausgestattet.













Ihr Ansprechpartner

 

Geld
Fotolia/vege

GRW-Förderung: Wer, Was, Wie?



Aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) fördern Land und Bund Investitionsvorhaben von Unternehmen, die Güter selbst produzieren. Im Handwerk können vor allem Metallbauunternehmen, Tischlereien, Druckereien, Steinmetzbetriebe und Feinwerkmechaniker davon profitieren. Darüber hinaus können auch Betriebe, die diese Bedingungen nicht erfüllen, förderberechtigt sein. Jedoch nur dann, wenn sie Leistungen erbringen, die überwiegend überregional, also über einen Radius von 50 km vom Firmensitz hinaus, vertrieben werden. Das Baugewerbe und der Handel sind bei dieser Richtlinie nicht berücksichtigt. Grunderwerb, Fahrzeuge und Eigenleistungen sind von der Förderung ausgeschlossen.

Bei kleinen Unternehmen mit bis zu 50 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz beziehungsweise einer Bilanzsumme von maximal zehn Millionen Euro werden bis zu 35 Prozent der Investitionskosten bezuschusst. Die Investitionssumme muss dabei mindestens 60.000 Euro betragen. Die Förderzusage ist auch an die Schaffung neuer oder Sicherung bestehender Arbeitsplätze geknüpft.

Für mittlere und größere Unternehmen ist ebenfalls eine Förderung möglich, hier gelten jedoch besondere Anforderungen. Zu den genauen Förderkonditionen und sonstigen Rahmenbedingungen für eine Investition berät die Handwerkskammer jeden Betrieb individuell.