Umgang mit Ausschreibungsunterlagen |
Fehler des Bieters | Folgen |
- Angebot nicht korrekt adressiert bzw. nicht richtig geennzeichnet
| - Fristüberschreitung denkbar
- Poststelle öffnet das Angebot >>> Ausschluss
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- Angebot wird zu spät abgeschickt,
geht nach Fristablauf bei der Beschaffungsstelle ein
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- Verdingungsunterlagen nicht gründlich durchgelesen. Angebot weicht von der Leistungsbeschreibung ab
| - Vergleichbarkeit wird gemindert. Rückfragen der Vergabestelle erforderlich.
- Wertung ist u. U. unmöglich
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- Änderungen oder Ergänzungen an den Verdingungsunterlagen
| - Angebot wird von der Wertung ausgeschlossen
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- Geforderte Nachweise liegen nicht bei
| - Angebot kann von der Wertung ausgeschlossen werden
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- Rechtsverbindliche Unterschrift fehlt
| - Angebot wird ausgeschlossen
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- Aufforderung zur Angebotsabgabe bei beschränkter Ausschreibung bleibt unbeachtet
| - Verärgerung bei der auffordernden Stelle und Gefahr, in Zukunft nicht mehr aufgefordert zu werden.
- Vorbeugung durch ein Antwortschreiben mit Begründung der Nichtbeteiligung ist unerlässlich.
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