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Berufsbildung in der Krise stützen Ausbildungsprämie ab Juni verdoppelt

Die Ausbildungsprämien für Unternehmen werden ab dem 1. Juni 2021 für das neue Ausbildungsjahr 2021/2022 verdoppelt. Ziel ist es, die Berufsbildung junger Menschen auch in der anhaltenden Krise zu unterstützen.
Die Ausbildungsprämie erhalten Betriebe, die in erheblichem Umfang von der Corona-Krise betroffen sind und dennoch genauso viele bzw. sogar mehr Ausbildungsverträge abschließen. In diesen Fällen kann für Ausbildungsverträge nun ein Zuschuss von 4.000 bzw. 6.000 Euro gezahlt werden. Corona-Betroffenheit ist erfüllt, wenn im Betrieb vor Ausbildungsbeginn ein Monat Kurzarbeitergeld-Bezug seit Januar 2020 vorliegt oder ein Umsatzeinbruch von 30 Prozent für mindestens einen Monat seit April 2020 nachgewiesen werden kann.

Einen neuen Sonderzuschuss von 1.000 Euro können Kleinstunternehmen mit bis zu vier Mitarbeitern erhalten, die im zweiten Lockdown ihre normale Geschäftstätigkeit weitgehend einstellen mussten und ihre Ausbildungstätigkeit trotz Schließung für mindestens 30 Tage fortgesetzt haben.

Auch die bisherige Übernahmeprämie wird bis Ende 2021 verlängert und auf 6.000 Euro verdoppelt. Mit ihr wird künftig neben der Übernahme eines Auszubildenden aus einem Insolvenzfall auch die Übernahme bei pandemiebedingter Kündigung oder bei Abschluss eines Auflösungsvertrages unterstützt.

Betriebe müssen die Ausbildungsprämie bei den örtlichen Arbeitsagenturen beantragen und dort die notwendigen Voraussetzungen nachweisen. Weitere Informationen sind auf der Webseite der Bundesagentur für Arbeit zu finden



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