Nach der Verordnung über die Meisterprüfung im Land- und Baumaschinenmechatroniker/-in Handwerk sollen die Meisterschüler/innen befähigt werden, einen Betrieb selbstständig zu führen und Leitungsaufgaben wahrzunehmen.
Teil II - Fachtheoretischer Teil
Vorbereitungsmodul
Gewerkespezifische mathematische - physikalische Grundlagen
Maschinentechnik
- Land-/ Baumaschinen, Motorgeräte, deren Bauteile und Baugruppen; Steuerungs- und Regeltechnik; Eigenschaften und Verwendungszwecke von Werk-, Hilfs- und Betriebsstoffen; Metallbe- und -verarbeitung sowie Fügen und Umformen; Berechnen technischer und physikalischer Größen von Maschinenteilen.
Instandhaltungstechnik - Motoren-, Fahrwerks- und Getriebetechnik; Steuerungs- und Regelungstechnik; Elektrik und Elektronik; Diagnose-, Prüf- und Messtechnik; Funktionsprüfung und Fehlersuche; Vermessen und Richten von Aufbauten, Rahmen, Fahrwerken.
Auftragsabwicklung - Planung von Auftragsabwicklungsprozessen; Schadensaufnahme, Instandsetzungsmethoden; Vor- und Nachkalkulation; Erstellung technischer Arbeitspläne.
Betriebsführung und -organisation - Ermittlung betrieblicher Kosten; Einsatz von Informations- und Kommunikationssystemen; Betriebliches Qualitätsmanagement; Berufsbezogene Gesetze, Normen, Regeln und Vorschriften.
Teil I - Fachpraktischer Teil
In Vorbereitung auf das Meisterprüfungsprojekt zum Teil I werden folgende Schwerpunkte im Vorbereitungslehrgang behandelt:
Maschinentechnik und Instandsetzung - Entwerfen und Aufbau von Hydraulik- oder Pneumatikanlagen; Diagnose; Fehlersuche und Instandhaltung an Fahrzeugen, Maschinen, Geräten und Anlagen; Motormanagement; Dieseltechnik; Komfort-, Informations- und Kontrollsysteme; Antriebssysteme und Elektroanlagen.
Metallbearbeitung - Planung der Instandsetzung von Rahmen, Schweißverbindungen, Plattieren bzw. Auftragen verschleißfester Oberflächenschichten für Bodenbearbeitungswerkzeuge, thermische Trennverfahren für Metalle und Nichteisenmetalle nach geometrischen Vorgaben.
*Bitte berücksichtigen Sie, dass die zu absolvierende Meisterprüfung i.d.R. nicht im angegebenen Lehrgangszeitraum, sondern erst im Anschluss erfolgt. In den Kombikursen (Teil I+II bzw. Teil III+IV) wird jeweils die letzte Meisterprüfung nach Kursende durchgeführt. Konkrete Informationen zu allen Fragen der Prüfung und Prüfungsterminen erhalten Sie in der Geschäftsstelle der Meister- und Fortbildungsprüfungsausschüsse von den zuständigen Mitarbeitenden.