Berufe A-Z - Technischer Produktdesigner (m/w/d)
Du findest: Alltagsgegenstände sollten gut funktionieren, leicht zu bedienen sein und dabei auch noch richtig schön aussehen? Genau dafür kannst du als technischer Produktdesigner sorgen: Du entwirfst Produkte und Maschinen aller Art und unterstützt Ingenieure, indem du 3-D-Modelle und Skizzen anfertigst.Du kannst dich zwischen zwei Fachrichtungen entscheiden: Bei der Produktgestaltung und -konstruktion designst du beispielsweise Möbel oder Kinderspielzeug. Bevor deine Ideen umgesetzt werden, erstellst du Simulationen und präsentierst sie Kollegen oder Kunden. Wenn du dich auf Maschinen- und Anlagenkonstruktion spezialisierst, bestimmst du in Konstruktionsbüros zum Beispiel mit, wie die Autos und Segelyachten der Zukunft funktionieren und aussehen.
Du schüttelst Perspektiven aus dem Bleistift
Mathematik und Physik sind kein Problem für dich? Du schüttelst selbst anspruchsvolle perspektivische Darstellungen aus dem Bleistift? Dann steht deiner Laufbahn als technischer Produktdesigner nichts mehr im Wege.
Was auch wichtig ist!
Ausbildungsvergütung
Die Vergütung in diesem Beruf ist von der Branche und der Tarifbindung des Ausbildungsbetriebes abhängig.
Lehrgänge der überbetrieblichen Lehrlingsunterweisung (ÜLU)
Bei Fragen zu den Lehrgängen der überbetrieblichen Lehrlingsunterweisung in diesem Beruf hilft die Ausbildungsberatung der Handwerkskammer Potsdam (siehe Kontakt).
Prüfungsausschüsse
Bei Fragen zur Prüfung in diesem Beruf berät der Prüfungsbereich der Handwerkskammer Potsdam:
Fabian Sieke, Tel. 0331 3703-142 fabian.sieke@hwkpotsdam.de
Ausbildungsdauer
3,5 Jahre
Fachrichtung/Schwerpunkt
Maschinen- und Anlagenkonstruktion
Produktgestaltung und -konstruktion
Berufsschulen
Ausbildungsordnung
Die Inhalte der Berufsausbildung sind in der aktuellen Ausbildungsordnung geregelt und ausführlich auf der Seite des >Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) zu finden.
Urlaubsanspruch
Es gelten die Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes, des Bundesurlaubsgesetzes bzw. die gültigen Tarifverträge.
Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz beträgt der Urlaub jährlich:
mindestens 25 Arbeitstage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 15 Jahre alt ist.
mindestens 25 Arbeitstage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 16 Jahre alt ist.
mindestens 23 Arbeitstage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 17 Jahre alt ist.
mindestens 21 Arbeitstage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 18 Jahre alt ist.
Nach dem Bundesurlaubsgesetz beträgt der Urlaub jährlich mindestens 20 Arbeitstage.