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Handwerk unterstützt Teststrategie Testen, Testen, Testen

Regelmäßige Tests bieten auch in Handwerksbetrieben die Möglichkeit, Corona-Infektionen frühzeitig zu erkennen. Basierend auf der am 21. April 2021 beschlossenen SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung (Corona-ArbSchV) bestehen auch für Handwerksbetriebe Testpflichten.

So haben Betriebe auf der Grundlage eines individuellen Testkonzepts sicherzustellen, dass sich alle Beschäftigten mindestens an einem Tag pro Woche einer Corona-Test unterziehen können. Diese Tests können zum einen in den Testzentren während der Arbeitszeit gemacht werden oder auch zu Hause per Selbsttest. Bei körpernahen Dienstleistungen wie z. B. in Friseur- und Kosmetikbetrieben, bei denen ein direkter Köperkontakt nicht vermieden werden kann, sind den Beschäftigten mindestens zwei Tests pro Kalenderwoche anzubieten.

Auch Kunden sind verpflichtet, vor der Inanspruchnahme einer körpernahen Dienstleistung ein tagesaktuelles Testergebnis hinsichtlich des Nichtvorliegens einer Corona-Infektion vorzulegen. Der Nachweis ist zu dokumentieren und unter Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften – ebenso wie die Kontaktdatendaten - aufzubewahren.

Kostenfreie- Corona-Bürgertests in Brandenburg

Auf Grundlage der Testverordnung des Bundesgesundheitsministeriums haben seit dem 8. März 2021 alle Bürger ohne Symptome die Möglichkeit, sich im Rahmen der Verfügbarkeit von Testkapazitäten mindestens einmal pro Woche kostenfrei auf das Coronavirus SARS-CoV-2 testen zu lassen. Dafür sind im Land Brandenburg zahlreiche Teststationen für Schnelltests eingerichtet. Eine Übersicht finden Sie hier.

Bei den Schnelltests handelt es sich um sogenannte Antigen-Tests (Nachweis von Eiweißketten), die vor Ort („Point of Care“, PoC) erfolgen können. Nur durch fachlich geschultes Personal darf ein Schnelltest vorgenommen werden, außerdem sind gesonderte Räumlichkeiten und umfassende Infektionsschutzvorkehrungen für die Tester erforderlich. Sofern ein Betrieb selbst vor Ort Schnelltests anbieten möchte, kann er auf die hier benannten medizinrechtlich zugelassenen Schnelltests zurückgreifen.

Selbsttests sind gleichfalls Antigen-Tests, die jedoch individuell selbst durchgeführt werden können. Anders als bei Schnelltests müssen hierbei keine Proben aus dem tiefen Nasen- oder Rachenraum, sondern können auch solche aus dem vorderen Rachen- oder Nasenraum genommen werden. Die unter dem folgenden Link aufgeführten Tests sind bereits zugelassen und können über (Groß-) Händler oder Apotheken und auch im Internet bezogen werden: www.bfarm.de





Ansprechpartnerin

Dr. Christiane Herberg
Abteilungsleiterin Wirtschaftsförderung, Umwelt und Technologie

Tel. +49 331 3703-170

Fax +49 331 3703-8170

christiane.herberg--at--hwkpotsdam.de

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