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Anträge jetzt möglich: Elektrofahrzeuge sowie LKWFördermittel für umweltfreundliche Antriebe

Der Bund fördert umweltfreundliche Antriebe. Handwerksbetriebe haben aktuell die Möglichkeit, Förderanträge für Investitionen in Elektro-PKW, Elektro-Leichtfahrzeuge und notwendiger Ladepunkte zu stellen. Ein anderes Programm fördert den Austausch von LKW ab 7,5 Tonnen auch für Diesel- und Gasantriebe.

Förderung von Elektro-PKW, Elektro-Leichtfahrzeugen und notwendiger Ladepunkte

Bis Ende März 2021 können Handwerksbetriebe für Elektro-PKW mit maximal acht Sitzplätzen ohne Fahrersitz, Leichtfahrzeuge und Sonderfahrzeuge beim Bundesverkehrsministerium einen Antrag auf Förderung stellen. Gefördert werden ausschließlich Neufahrzeuge und die für den Betrieb der beantragten Fahrzeuge notwendige Ladeinfrastruktur mit einem Zuschuss von bis zu 60 Prozent der förderfähigen Kosten. Eine Kumulierung mit dem Umweltbonus – 9.000 Euro über das BAFA - ist zulässig. Die Förderung erfolgt als Investitionszuschuss, der sich auf Grundlage der jeweiligen Investitionsmehrausgaben berechnet. Diese werden aus der Differenz der Ausgaben für ein Fahrzeug mit Elektroantrieb und einem Referenzfahrzeug mit konventionellem Antrieb ermittelt.

Geförderte Fahrzeuge müssen zu mindestens 60 % mit erneuerbarer Energie betrieben werden. Anträge, bei denen das Laden zu 100 % aus erneuerbaren Energien vorgesehen ist, werden bevorzugt bewilligt. Am 18. Februar findet von 14:00 bis 15:00 Uhr ein kostenfreies Online-Seminar zu den Inhalten des neuen Förderaufrufs statt. Eine Anmeldung ist hier möglich.

Weitere Informationen

Förderaufruf Elektrofahrzeuge und Infrastruktur

Fragen und Antworten zum Förderprogramm



LKW ab 7,5 Tonnen: Austausch wird auch für Diesel- und Gasantriebe gefördert

Das Bundesverkehrsministerium hat ein Flottenaustauschprogramm für Nutzfahrzeuge ab 7,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht der Klassen N 2 und N 3 aufgelegt. Es zielt darauf ab, CO2- und Schadstoffemissionen abzusenken. Obwohl diverse Voraussetzungen zur Antragstellung zu erfüllen sind, ist das Programm angesichts der Fördersummen von bis zu 15.000 Euro attraktiv für Betriebe mit älteren schweren Nutzfahrzeugen.

Anträge sind bis zum 15. April 2021 möglich. Da mit einem großen Interesse zu rechnen ist und die Bearbeitung der Anträge in der Reihenfolge der Eingänge erfolgt, sollten interessierte Betriebe sich frühzeitig mit dem Förderprogramm auseinanderzusetzen. Das Programm dient neben der Förderung von elektro- und wasserstoffbetriebenen Nutzfahrzeugen auch dem Zweck, konventionelle Lkw-Flotten zu erneuern durch Fahrzeuge mit modernen Verbrennungsmotoren der neuesten Schadstoffklasse Euro VI. Hierunter fallen neben Diesel- auch Gasantriebe. Die Verschrottung des alten Fahrzeugs müssen Antragsteller bei Förderung bis spätestens Ende 2021 nachweisen.

Weitere Informationen

Förderprogramm zur Erneuerung der Nutzfahrzeugflotte

Fragen und Antworten zum Förderprogramm



Jan-Hendrik Aust
Teamleiter Technik und Innovation

Tel. +49 33207 34 209

jan-hendrik.aust--at--hwkpotsdam.de

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