Sachkundelehrgang Asbest gemäß TRGS 519, Anlage 3

ausreichend freie Plätze

Details

Gebühren

Kurs: 1.390,00 €

förderfähig

Unterricht

17.02.2025 - 20.02.2025

Mo-Di 08:00-15:15 Uhr, Mi 08:00 - 16:00 Uhr, Do 08:00-15:30 Uhr inkl. Prüfung

Vollzeit

Lehrgangsdauer 34 Std. (à 45 Minuten)

Anmeldeschluss

17.02.2025

Lehrgangsort

Groß Kreutz (Havel)

Kontakt

Juliane Krüger

Tel. 033207 34-103

juliane.krueger--at--hwkpotsdam.de

Unverbindliche Anfrage

Angebotsnummer 4194036-0

Inhalt

Gemäß TRGS 519 (Technische Regeln für Gefahrstoffe) müssen Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten (ASI-Arbeiten) an  Asbestprodukten bzw. ASI-Arbeiten von mindestens einem Sachkundigen geleitet und beaufsichtigt werden. Der Lehrgang erfasst ASI-Arbeiten an allen Asbestprodukten.

Mit diesem viertägigrn Lehrgang können Sie die dafür erforderliche Sachkunde gemäß TRGS 519 Nr. 2.7. Anlage 3 erwerben.

Inhalte

  • Eigenschaften und Gesundheitsgefahren durch Asbest
  • Verwendung von Asbest (schwach gebundene und fest gebundene Asbestprodukte)
  • Vorschriften und Regelungen für Tätigkeiten mit Asbest
  • Personelle Anforderungen
  • Sicherheitstechnische Maßnahmen
  • Tätigkeiten mit asbesthaltigen Abfällen
  • Abschließende Arbeiten, Freigabe
  • Erfolgskontrolle durch das Amt für Arbeitsschutz

Abschluss

Sachkundenachweis nach TRGS 519 Nr.2.7 , Anlage 3

Gültigkeit

6 Jahre ab dem Datum der Prüfung

Zusatzleistungen

In den Seminargebühren sind die Prüfungsgebühren sowie Getränke und Snacks bereits enthalten.

Abschluss

Nach bestandener Prüfung erhalten Sie ein Zertifikat zum Nachweis der Sachkunde für Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten an allen asbesthaltigen Materialien (TRGS 519 Anlage 3) des Landesamts für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit

Lehrplan

Profitieren Sie von staatlichern Förderungen und nutzen Sie unsere vielfältigen Weiterbildungsangebote! Durch folgende Förderprogramme sparen Sie Kosten und sorgen für stets qualifi zierte Mitarbeiter: Förderprogramme im Überblick: ILB FÖRDERUNG (Investitionsbank Land Brandenburg) Weiterbildungsmaßnahmen in Unternehmen - 50 % der Ausgaben für Kurs- und Prüfungsgebühren werden gefördert - Mindestförderhöhe je Antrag 1.000 € - Antragstellung 2x jährlich möglich - Anzahl der Qualifi zierungen und Teilnehmenden je Antrag nicht begrenzt Weiterbildungsmaßnahmen individuell über Bildungsscheck - 60 % der Ausgaben für Kurs- und Prüfungsgebühren werden gefördert - Mindestförderhöhe je Antrag 500 € - Zuschuss beträgt maximal 3.000 € - Antragstellung 2x jährlich mit je einer Qualifi zierungsmaßnahme möglich Antragsberechtigt sind Beschäftigte mit Erstwohnsitz im Land Brandenburg. www.ilb.de Förderung über die Agentur für Arbeit Arbeitnehmer fit machen für die Aufgaben der Zukunft! Das Qualifizierungschancengesetz bietet Fördermöglichkeiten, je nach Betriebsgröße bis zu 100% der Weiterbildungskosten sowie Lohnkostenzuschüsse. Auch Förderung durch Bildungsgutscheine oder individuelle Einzelförderungen sind möglich. Arbeitgeberservice: 0800 4555520 www.arbeitsagentur.de

Zertifizierung